12. Etappe: Lavangen – Harstad

In der Talsohle des Tunnels halten wir an. Das muss man fotografieren. Der Blitz ist aus und der Verschluss macht Klick .. lange nichts .. Klack. Total verwackelt!

Weiter geht's Richtung Fähre.

Auf der anderen Seite das "Gipfel"-Bild. Geschafft. Es ist wieder warm und sonnig!

Noch ein Tunnel

Am Morgen haben wir uns endgültig entschieden. Nicht nach Narvik und Richtung Schweden. Nein, bis ans Ende der Lofoten wollen wir fahren!

Zuvor stellt uns wieder ein Tunnel vor eine harte Probe. Eigentlich gesperrt für Fußgänger und Radfahrer, stehen wir zögernd vor dem Eingang. Ein Norweger ermuntert uns dann, doch endlich zu fahren. Wir dachten, der erste Tunnel wäre schlimm. Was uns hier erwartet, ist allerdings unvergleichlich härter. Kein Fußweg an der Seite, schlechtere Beleuchtung, und noch feuchter und kälter. Noch länger und tiefer!


Uferstraße durch blühende Landschaften

Wir werden belohnt für unsere tapfere Tunnelfahrt: Blühende Wiesen soweit das Auge reicht. Am Wegesrand immer wieder Lupinen und Flieder. Das alles blüht hier erst im Hochsommer. Das Sträßchen ist herrlich schmal, und die Autos, die uns begegnen, lassen sich an einer Hand abzählen. Viel Zivilisation kann hier nicht mehr sein.

Der Übergang zur nächsten Insel ist zum Glück eine Brücke. Eine Informationstafel zeigt uns Bilder von einem Radrennen. Einmal um die Insel. Da könnten wir doch auch mitfahren?


Auf hoher See

Wir kommen zeitlich einigermaßen günstig zur Fähre. Nur alle zwei Stunden fährt sie. Zeit für ein Eis vom Kiosk. Wieso gibt's hier überhaupt einen Kiosk? Land's End!

Die Überfahrt nach Harstad dauert 1 1/2 Stunden. Dort angekommen, werden wir von der Geschäftigkeit einer großen Stadt überrascht. Was für ein Unterschied zur beschaulichen Insel, die hinter uns liegt.

Etwas genervt finden wir den Campingplatz. Voll, laut, teuer und ungemütlich stellt sich dieser uns vor. Eine echte Touri-Hochburg. Für eine Nacht muss es gehen.




HTML-Auszeichnung: Reiner Schieck - Erstellt am 28.04.2002 - letzte Änderung am 07.05.2004